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    Arbeitsrecht

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Als Rechtsanwälte im Bereich Arbeitsrecht wissen wir, dass das Arbeitsverhältnis von zentraler Bedeutung für die Lebensgestaltung und die Lebensumstände des Mandanten ist. Denn das Arbeitsverhältnis und die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sichern in aller Regel sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber den Lebensunterhalt.

Veränderungen können daher auch immer Gefahren bergen, die es rechtlich zu bewerten gilt. Sei es, dass der Verlust des Arbeitsplatzes droht, eine Abänderung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gewünscht wird, oder der Arbeitgeber strukturelle Veränderungen im Unternehmen durchführt. Jede Veränderung kann das gesicherte Einkommen bedrohen, so dass unverzüglich eine Beratung der konkreten Situation durch einen im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalt erfolgen sollte.

Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst hauptsächlich folgende Teilbereiche:

a. Kündigungsschutzklagen

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben, um die Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Nach Ablauf von drei Wochen kann die Kündigung nicht mehr angegriffen werden. Sehr häufig enden Kündigungsschutzverfahren mit Vergleichen, in denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung einigen.

b. Abmahnungen

Vorbote einer Kündigung ist in der Regel eine Abmahnung. Mit der Abmahnung macht der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf eine vertragliche Pflichtverletzung aufmerksam und droht für den Wiederholungsfall eine Kündigung an. Da im Falle der Wiederholung der Pflichtverletzung die Kündigung droht, sollte bereits bei Ausspruch der Abmahnung gegen diese vorgegangen werden. In einem gerichtlichen Verfahren kann die Abmahnung überprüft werden und der Widerruf der Abmahnung, sowie die Entfernung aus der Personalakte erreicht werden.

c. Zeugnisansprüche

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein qualifiziertes, wohlwollendes und dem beruflichen Fortkommen dienendes Arbeitszeugnis. Hier sind die Zeugnisinhalte und die darin vorhandenen Formulierungen genau zu prüfen. Denn es hat sich ein Formulierungssystem durchgesetzt, das es dem versierten Leser ermöglicht, die genaue Benotung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu erkennen. Wir prüfen Ihr Zeugnis und setzen Ihre Zeugnisansprüche gegen Ihren Arbeitgeber durch.

d. Aufhebungsvertrag

Wollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Ausspruch einer Kündigung trennen, können sie dieses mit einem Aufhebungsvertrag tun. In einer solchen Vereinbarung wird das Arbeitsverhältnis durch einvernehmliche Erklärungen der Parteien beendet. Für den Verlust des Arbeitsplatzes wird dem Arbeitnehmer eine Abfindung gezahlt. Hier gilt es einen Vereinbarungsinhalt auszuhandeln, der nicht zu Sperrfristen beim Bezug von Arbeitslosengeld führt. Wir vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber und verhandeln sämtliche Inhalte für Sie.

e. Gehalts-, Urlaubs- und Überstundenansprüche

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber sich nicht an vertragliche Vereinbarungen halten und Lohn-, Urlaubs- und Gehaltsansprüche nicht erfüllen. Wir setzen diese gegen Ihren Arbeitgeber durch. In solchen Fällen sollte immer schnell rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, da aufgrund von vertraglichen oder tariflichen Ausschlussfristen der Rechtsverlust droht.
 

f. Betriebsrente

Betriebsrenten unterfallen dem Arbeitsrecht, weil sie durch das Arbeitsverhältnis erworben worden sind. Hier können sich im Laufe der Zeit diverse rechtliche Fragen stellen. Es kann sein, dass der Betrieb nach Ende des Arbeitsverhältnisses veräußert wird, der Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss, oder den Betrieb einfach schließt. Häufig hat man nach Ausscheiden aus dem Betrieb des Arbeitgebers diese Entwicklungen nicht mehr im Blick, obwohl sie für den Fortbestand der Betriebsrente von erheblicher Bedeutung sind. Wir beraten Sie hier vollumfänglich und setzen Ihre Ansprüche durch.

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Roman-Alexander Meier

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Steinstraße 18
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