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  • Rechtsanwalt für Mietrecht

Rechtsanwalt Räumungsklagen

Als im Mietrecht tätige Rechtsanwälte ist eine unserer Haupttätigkeiten die Durchführung von Räumungsverfahren vor den Amtsgerichten. Häufigster Grund für die Durchführung eines Räumungsverfahrens ist die fehlende Zahlungsmoral des Mieters. Es gilt daher im Interesse des Mandanten möglichst schnell die Voraussetzungen für eine Räumungsklage zu schaffen, da Zeitverlust auch immer Geldverlust bedeutet.

Es kann empfehlenswert sein, den Rechtsanwalt schon außergerichtlich mit der Schaffung der Voraussetzungen einer Räumungsklage zu beauftragen, um hier keine Fehler zu begehen, die im Ergebnis zu einer Zeitverzögerung führen.

Weigert sich der Mieter nach erfolgter Kündigung und Setzung einer angemessenen Frist zur Räumung der Wohnung, die Wohnung ordnungsgemäß an den Vermieter herauszugeben, so muss eine Räumungsklage erhoben werden. Am Ende dieses gerichtlichen Verfahrens erhält der Vermieter ein Urteil, d.h. einen vollstreckbaren Titel, mit dem dann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann, die Räumung der Wohnung durchzuführen.

Der Gerichtsvollzieher verschafft dem Vermieter den Besitz an der in seinem Eigentum stehenden Wohnung durch einen öffentlichen Akt.

Es ist empfehlenswert bei Räumungsklagen wegen Zahlungsrückstand ein Vermieterpfandrecht auszusprechen, da der Vermieter dadurch ein Pfandrecht an allen in der Wohnung befindlichen Gegenständen erhält, die pfändbar sind. Er kann also diese Gegenstände verwerten, um seine Mietforderung zu begleichen.

Auch kann das Vermieterpfandrecht den Vermieter von der Verpflichtung entbinden, noch in der Wohnung befindliche Gegenstände aufzubewahren und ggf. zunächst auf eigene Kosten einzulagern.

Die Vorraussetzungen einer Räumungsklage sollten ohne Zögern geschaffen werden, da Abwarten in der Regel durch Zeitablauf immer teurer wird. Die Durchsetzung von Räumungsansprüchen ist eine der Haupttätigkeiten des Rechtsanwaltes für Mietrecht.

Unsere Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Mietrecht umfasst insbesondere:

  • Erhebung von Räumungsklagen
  • Durchführung von Wohnungsräumungen
  • Durchsetzung eines Vermieterpfandrechtes

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