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  • Rechtsanwalt für Vertragsrecht

    Vertragsrecht

Rechtsanwalt Vertragsrecht

Verträge stellen eine rechtliche Sonderbeziehung zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern dar. Verträge regeln generell die Rechte und Pflichten der Vertragspartner beim Austausch von Waren und Dienstleistungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet eine Vielzahl von Verträgen, und gibt zudem die Möglichkeit in den Grenzen des rechtlich erlaubten jede Art von Vertrag zu schließen. Hierbei spielt insbesondere eine risikolose Vertragsgestaltung, die den Interessen des Mandanten Rechnung trägt, eine wesentliche Rolle.

Beim Vertragsschluss mit einer Vielzahl von Vertragspartner bieten sich dabei allgemeine Geschäftsbedingungen an, auch hier gilt es Risiken zu vermeiden. Bei der Erfüllung dieser vertraglichen Leistungspflichten kann eine Vielzahl von Problemen auftreten. Die geschuldete Leistung wird z.B. nicht mangelfrei oder nicht pünktlich erbracht, bei der Leistungserbringung entsteht ein Schaden an anderen Rechtsgütern der Vertragspartner, oder es besteht nach Vertragsschluss sogar Uneinigkeit darüber, welche Pflichten die Vertragspartner treffen bzw. welche Leistung überhaupt geschuldet ist. Vielleicht hat ein Vertragspartner vertraglich etwas erklärt, was er im Ergebnis überhaupt nicht erklären wollte. Zudem stehen den Vertragspartnern im Rahmen solcher Leistungsbeziehungen auch eine Vielzahl von Gestaltungsrechten zu, die ausgeübt werden können. Im Ergebnis sind folgende Punkte im Rahmen unserer Tätigkeit besonders relevant:

  • Ausarbeitung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Anfechtung von Willenserklärungen / Verträgen
  • Mahnung bei Verzug der Leistung
  • Geltendmachung von Verzugsschadensersatzansprüchen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen vertraglicher Pflichtverletzung
  • Beendigung von Verträgen / Kündigung
  • Rücktritt vom Vertrag wegen Pflichtverletzung
  • Durchsetzung jeglicher Ansprüche gegen den Vertragspartner
  • Ausübung von Gestaltungsrechten (Verjährung, Zurückbehaltungsrechte, usw.)

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Roman-Alexander Meier

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