Roman-Alexander Meier ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch Notar. In dieser Aufgabe übernimmt er staatliche Aufgaben im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege. Die notarielle Beurkundung ist bei Geschäften mit erheblicher rechtlicher Tragweite gesetzlich vorgeschrieben. Die Aufgabe des Notars ist es, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren. Die Erklärungen sollen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergegeben werden.
Im Gegensatz zum Rechtsanwalt ist der Notar kein Interessenvertreter, sondern vollkommen unparteiisch.
Die Aufgabengebiete des Notars sind im Wesentlichen:
Familienrecht
- Eheverträge
- Partnerschaftsverträge
- Scheidungsfolgevereinbarungen
- Adoptionen und Sorgeerklärungen
Vorsorge
- Patientenverfügungen
- Vollmachten, insbesondere Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten, usw.
- Betreuungsverfügungen
Erbrecht
- Notarielle Testamente
- Erbverträge
- Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge
- Erbscheinsanträge
- Erbausschlagungen
- Erbauseinandersetzungsvereinbarungen
- Regelung von Unternehmensnachfolgen
Immobilien
- Grundstückskaufverträge
- Übertragungsverträge
- Erbbaurechtsverträge
- Bestellung von Grundschulden, Hypotheken und Grunddienstbarkeiten und auch deren Löschung
- Begründung von Wohnungs- bzw. Teileigentum, Teilungserklärungen
- Bauträgerverträge
Gesellschaftsrecht
- Unternehmensgründung
- Unternehmenskaufverträge
- Geschäftsanteilsübertragungen
- Registeranmeldungen
- Gesellschaftssatzungen
- Umwandlung
Sonstige
- Anmeldungen zum Vereinsregister
- Unterschriftsbeglaubigungen