Familienrecht
Rechtsanwalt Scheidung
Kerngebiet des im Familienrecht tätigen Rechtsanwaltes ist die Scheidung und die damit verbundenen Folgesachen. Denn mit der Scheidung der Ehe müssen eine Vielzahl von rechtlichen Verflechtungen der Eheleute aufgelöst und damit neu geregelt werden.
Das Scheidungsverfahren beginnt auf Antrag einer der Eheleute und endet mit der Beendigung der Ehe. Dieser Antrag muss von einem Anwalt beim zuständigen Familiengericht gestellt werden, da in Familiensachen grundsätzlich Anwaltszwang herrscht.
Voraussetzung für eine Scheidung ist grundsätzlich die Zerrüttung der Ehe. Zerrüttet ist die Ehe, wenn die Eheleute nicht mehr in ehelicher Gemeinschaft leben und nicht erwartet werden kann, dass die eheliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wird.
Eine Scheidung kann einvernehmlich, oder nicht einvernehmlich erfolgen. Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist das Getrenntleben der Ehegatten über den Zeitraum von einem Jahr. Dieses Jahr nennt man das Trennungsjahr. Grundsätzlich ist für die Trennung nicht der Auszug eines der Eheleute erforderlich. Eine Trennung kann auch in der Ehewohnung vollzogen werden, soweit die Eheleute Tisch und Bett trennen und somit vollständig eigene Wege gehen.
Erfolgt die Scheidung nicht einvernehmlich, so ist ein dreijähriges Getrenntleben nötig. Danach kann die Ehe auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten geschieden werden. Ganz ausnahmsweise kann die Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahres in Härtefällen geschieden werden. Bei der Bejahung solcher Härtefälle sind die Gerichte aber sehr zurückhaltend. Klassisches Beispiel ist, dass die Ehefrau ein Kind von einem anderen Mann erwartet.
Die rechtlichen Folgen einer Scheidung sind weitreichend. Liegt kein Ehevertrag vor, muss der Zugewinn des Vermögens während der Ehezeit ermittelt werden und etwaige Ansprüche aus diesem durchgesetzt bzw. ausgeglichen werden. Der Hausrat, sowie einzelne Vermögensgüter müssen aufgeteilt werden. Es müssen auch die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche im Rahmen des Versorgungsausgleiches ermittelt und ausgeglichen werden.
Zudem müssen weiter Regelungen über den Unterhalt in der Trennungszeit bis zur Scheidung, sowie den nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung und den Kindesunterhalt getroffen werden. Weiter muss das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht für etwaige Kinder geregelt werden.
Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Bereich Familienrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Zugewinnausgleich
- Vermögensausgleich
- Versorgungsausgleich
- Hausrataufteilung
- Nutzung des PKW usw.
- Bewertung von Schenkungen während der Ehe
- Bewertung von Zuwendungen während der Ehe
- Bewertung von Erbschaften während der Ehe
- Nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Scheidung und Wert des Betriebsvermögen
- Negatives Anfangsvermögen beim Zugewinnausgleich
- Entwurf von Eheverträgen
- Abschluss von Scheidungsfolgevereinbarungen
Kontakt
Roman-Alexander Meier
Rechtsanwalt & Notar
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