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  • Rechtsanwalt für Mietrecht

Mietrecht

Der Mietvertrag ist ein zentrales Vertragsverhältnis im Leben von vielen Menschen. Der Vermieter überlässt durch diesen Vertrag dem Mieter die unmittelbare Sachherrschaft über einen nicht unerheblichen Vermögensgegenstand und ist darauf angewiesen, dass er hinreichend gegen materielle Schäden und Vermögenseinbußen geschützt ist.

Dies bedeutet zunächst, die rechtzeitge Zahlung des Mietzinses. Ein Mietausfall bedeutet einen hohen wirtschaftlichen Schaden.

In jedem Fall sollte bei einem Mietausfall sofort reagiert werden, damit frühzeitig die Kündigung des Mietverhältnisses in die Wege geleitet wird und nicht noch mehr Zeit und damit Geld verschenkt wird. Auch sollte frühzeitig ein Vermieterpfandrecht ausgesprochen werden, damit die eigenen Ansprüche abgesichert werden. Auch ermöglicht der Ausspruch des Vermieterpfandrechtes eine schnelle Räumung der Mietwohnung und ist daher für die Vorbereitung einer Räumungsklage ein Vorteil.

Auf der anderen Seite ist aber auch der Mieter einem großen Risiko ausgesetzt, wenn der Vermieter sich nicht an seine vertraglichen Pflichten hält. Er bringt in der Regel einen erheblichen Teil seines Einkommens auf, um seinen Lebensmittelpunkt im Eigentum seines Vermieters zu unterhalten. Nicht selten investiert er dabei auch in Gegenstände, die er unmittelbar für die konkrete Wohnung anschafft und deren Verwendung in einer anderen Wohnung nur begrenzt möglich ist. Zudem begründet er seinen Lebensmittelpunkt am Ort der Mietwohnung. Er ist insofern auch darauf angewiesen, dass der Vermieter die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand hält.

Aus diesem Grund handelt es sich um ein Vertragsverhältnis, dass nicht einfach so beendet werden kann, nur weil es zu Beanstandungen an der Wohnung kommt. Auf der anderen Seite hat der Vermieter aufgrund der zentralen Bedeutung der grundrechtlich geschützten eigenen Wohnung auch nicht die Möglichkeit sich beliebig von seinem Mieter zu trennen.

Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Bereich Mietrecht umfasst insbesondere folgende Fragestellungen:

  • Nebenkostenabrechnungen
  • Rückforderung der Mietkaution
  • Schnelle Durchsetzung von Wohnungsräumungen
  • Betreiben von Mietrückständen
  • fristlose Kündigung des Mietvertrages
  • fristgemäße Kündigung des Mietvertrages
  • Kündigung wegen Eigenbedarf
  • Abwehr von Kündigungen des Mietvertrages
  • Prüfung und Erstellung von Mietverträgen
  • Beseitigung von Mietmängeln
  • Mietminderung
  • Allgemeine Schadensersatzforderungen

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Roman-Alexander Meier

Rechtsanwalt & Notar

Steinstraße 18
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